MESO Reisen GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung einer Reise aus dem Angebot des Veranstalters Meso Reisen GmbH. Soweit Reisen anderer Veranstalter — dies ist jeweils bei der Ausschreibung genannt — vermittelt werden, gelten die Reisebedingungen des anderen Veranstalters, soweit sie dem Vertrag wirksam zugrunde gelegt werden. Sämtliche Buchungen werden auf der Grundlage der nachstehenden Teilnahme- und Leistungsbedingungen vorgenommen. Mit Ihrer 
Unterschrift erkennen Sie diese an. Ausschließlich für Pauschalreisen und nicht für Einzelleistungen (=Nur Flug oder Nur Unterkunft) gelten die folgenden Klauseln der Reise- und Zahlungsbedingungen: 
Thema Insolvenzsicherung; 5 a) Rücktritt vor Reisebeginn/Entschädigung ausschließlich für Pauschalreisen; 7. Ersatzteilnehmer; 19. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. 

Stand 19.10.2023

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende dem Reiseveranstalter (nachfolgend „Meso Reisen") den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischer Buchung bestätigt Meso Reisen den Eingang der Buchung auf elektronischem Wege; diese Eingangsbestätigung bedeutet noch keine Annahme der Buchung.

Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung von Meso Reisen zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Meso Reisen wird dem Reisenden eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, es sei denn, der Reisende hat Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs.1 Satz 2 EGBG.

Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt darin ein neues Angebot. Meso Reisen bleibt an das geänderte Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Meso Reisen die Annahme ausdrücklich oder konkludent wie z. B. durch Zahlung auf den Reisepreis erklärt.

Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2, Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt vom Vertrag gemäß § 651 h BGB (Punkt 5 der AGB) hingegen ist jederzeit möglich.

Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen oder Pauschalreiseangeboten ist Meso Reisen lediglich Reisevermittler. In diesem Fall haftet Meso Reisen  dem Reisenden gegenüber für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Vermittlerpflichten. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

2. Inhalt des Reisevertrages, Leistungsbeschreibung, Änderungsvorbehalt

Der Reisevertrag wird durch die Angaben in der Ausschreibung (Katalog, Flyer, Internet) von Meso Reisen und/oder entsprechenden individuellen Vereinbarungen bestimmt. Meso Reisen behält sich jedoch vor, die Angaben in der Ausschreibung vor Vertragsschluss zu ändern.

Sämtliche Nebenabreden und Sonderwünsche sind in die Reisebestätigung aufzunehmen, um für Meso Reisen GmbH verbindlich zu sein. Orts- und Hotelprospekte sowie Internet-Ausschreibungen anderer Unternehmen sind für Meso Reisen GmbH und den Inhalt ihrer Leistungsverpflichtung nicht verbindlich.

Reisevermittler (Reisebüros) und Leistungsträger, wie z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen, sind nicht bevollmächtigt, für Meso Vereinbarungen zu treffen oder sonstige Zusagen zu machen, die im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen oder nicht dem Inhalt der Reisebestätigung entsprechen.

3. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss

Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Meso Reisen GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen für den Reisenden zumutbar sind. Meso Reisen behält sich insbesondere Änderungen der Reiseroute aufgrund von Straßen- und Wetterverhältnissen vor.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bei Mängeln der geänderten Leistungen bleiben unberührt.

Meso Reisen verpflichtet sich, den Reisenden bei wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von der Änderung auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder bei der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von Meso Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich von Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn Meso Reisen eine solche Reise angeboten hat. Die mitgeteilte Änderung ist angenommen, sollte der Reisende nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren. Hierüber hat Meso Reisen den Reisenden in Zusammenhang mit der Änderungsmitteilung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise zu informieren. 

Meso Reisen behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der im Gesetz genannten Kosten, wie z.B. Kerosinpreis, Devisenkosten und Steuern oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern:

Erhöhen die sich bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Meso Reisen den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berech­nungen erhöhen:

  1. A) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Meso Reisen vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
  2. B) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zu­sätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Meso Reisen von dem Reisenden verlangen.

Werden die beim Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

Ändert sich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Wechselkurs für die dieser Reise zugrundeliegenden Reiseleistungen und verteuert sich dadurch die Reise für Meso Reisen, kann der Reisepreis in dem Umfang je Reiseteilnehmer erhöht werden, wie sich die Preiserhöhungen auf den Anteil der gebuchten Kapazität auswirkt.

Meso hat den Reisenden in diesem Fall über die Preiserhöhung und deren Gründe, sowie die Berechnung der Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger klar verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Die mitgeteilte Preisänderung gilt als angenommen, wenn der Reisende nicht oder nicht innerhalb der durch Meso Reisen gesetzten Frist reagiert.

Meso Reisen verpflichtet sich Reisepreissenkungen aus den vorgenannten Kosten an den Reisenden nach Maßgabe des § 651 f Abs. 4 BGB auf dessen Verlangen weiterzugeben. Der Reisende kann eine solche Preissenkung insbesondere dann verlangen, wenn und soweit sich die oben genannten Kosten, die auch zu einer Preiserhöhung führen können, nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter geführt hat. In diesem Fall ist der Meso Reisen berechtigt, von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abzuziehen. Den Nachweis, in welcher Höhe Verwaltungsaufgaben entstanden sind, hat Meso Reisen zu führen.

Im Falle einer nachträglichen Erhöhung des Reisepreises hat Meso Reisen den Reisenden unver­züglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 21. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhö­hungen von mehr als 8 % ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn  Meso Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. In dem ersten Fall wird Meso Reisen die an ihn geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstatten Die in diesem Absatz genannten, wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung.

Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Meso Reisen über die Preis­erhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. Die mitgeteilte Preisänderung gilt als angenommen, wenn der Reisende nicht oder nicht innerhalb der durch Meso Reisen gesetzten Frist reagiert.

4. Bezahlung

Meso Reisen und Reisevermittler dürfen Vorauszahlungen auf den Reisepreis nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein (§ 651 r BGB) übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reiseantritt zu leisten.

Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt erst nach vollem Ausgleich des Reisepreises, wobei Zahlungseingang bei Meso Reisen maßgebend ist. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Meso Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/Stornokosten

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist direkt gegenüber Meso Reisen zu erklären. Es wird empfohlen, die Rücktrittserklärung schriftlich, durch Fax oder E-Mail vorzunehmen. Sie wird mit Eingang bei Meso Reisen wirksam.

Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Meso Reisen den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises, jedoch kann Meso Reisen stattdessen eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich nach dem Reisepreis unter Abzug ersparter Aufwendungen oder dessen, was durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben werden kann, richtet. Dies gilt nicht, wenn der Rücktritt von Meso Reisen zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann Meso Reisen gemäß § 651 h BGB eine angemessene Entschädigung verlangen, die pauschal nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Meso Reisen wie folgt berechnet wird:

  1. a) Pauschalreisen
    • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25% - bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 %
    • bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40 %
    • bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 60 %
    • ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 75 %
    • bei Nichterscheinen 90 %
  1. b) touristische Einzelleistungen

Nur- Unterkunft:

    • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 %
    • ab 29.-22. Tag vor Reisebeginn 30 %
    • ab 21.-15. Tag vor Reisebeginn 45 %
    • ab 14,- 10. Tag vor Reisebeginn 60 %
    • ab 9.-4. Tag vor Reisebeginn 80 %
    • ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85 %

Nur Flug;

Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes anwendbaren Konditionen der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des ausgewählten Flugtarifs von der Buchungsstelle mitgeteilt.

Sonstige Beförderungsleistungen:

  • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 %
  • ab 29.-22 Tag vor Reisebeginn 30 %
  • ab 21,-15. Tag vor Reisebeginn 45 %
  • ab 14.-10. Tag vor Reisebeginn 60 %
  • ab 9.-4. Tag vor Reisebeginn 80 %
  • ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85 % des Reisepreises

                       

  1. c) Für Mietwagenbuchungen werden die folgenden Stornokosten erhoben: Rücktritt bis zum Tag vor Reiseantritt 30 €, danach 70 €.
  1. d) Dem Reisenden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen.
  1. e) Bei Sonderflugtarifen, die ständigen Veränderungen unterliegen, werden die von den

Fluggesellschaften geforderten Rücktrittskosten erhoben. Über die Höhe der Rücktrittskosten werden Sie im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss und auf der Bestätigung/Rechnung in Kenntnis gesetzt.

  1. f) Meso Reisen behält sich vor, in Abweichung der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung für den konkret angefallenen Schaden zu verlangen soweit Meso Reisen nachweisen kann, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall wird die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffert und belegt.
  2. h) Meso Reisen verpflichtet sich spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung die Rückerstattung des Reisepreises zu leisten, sofern er infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist.

Dem Reisenden bleibt es in jedem Falle unbenommen, Meso Reisen nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.

6. Umbuchungen

 Der Reisende kann bis 32 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchung (Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts, Unterkunft oder Verpflegung) bei Verfügbarkeit gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 € pro Person und Umbuchung vornehmen; etwaige Mehrkosten trägt der Reisende.

Spätere Umbuchungen sind nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziff. 5 und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Die Umbuchung bzw. Vertragsänderung ist kostenlos, wenn diese erforderlich ist, weil Meso Reisen keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat gegenüber dem Reisenden gegeben hat.

7. Ersatzteilnehmer

 Vor Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sofern dieser den etwaigen besonderen Reiseerfordernissen entspricht oder seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Erklärung ist rechtzeitig, wenn sie MESO GmbH bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zugeht (§ 651 e Abs. 1 BGB). MESO Reisen wird die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Reisenden in Rechnung stellen, soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind. Der Reisende kann den Nachweis dieser Mehrkosten verlangen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der ausscheidende Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner gegenüber Meso Reisen für den Reisepreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, ganz oder teilweise nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Meso Reisen wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

 Meso Reisen kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn

  1. a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und
  1. b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angegeben ist sowie auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verwiesen wird.

Der Rücktritt ist spätestens 5 Wochen vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Meso Reisen unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Im Falle des Rücktritts erhält der Reisende die auf den Reisepreis bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von Ansprüchen für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Meso Reisen oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

             10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Meso Reisen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei Kündigung aus diesen Gründen behält Meso Reisen den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung einschließlich der von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge erlangt werden.

11. Mitwirkungspflichten des Reisenden, Mängelanzeige

Werden die vereinbarten Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen.

Der Reisende ist verpflichtet, etwaige Mängel von Reiseleistungen unverzüglich der Reiseleitung anzuzeigen. Soweit eine Reiseleitung nicht vereinbart wurde oder diese nicht erreichbar ist, ist der Mangel der örtlichen Agentur oder Meso Reisen in Berlin unter den in der Ausschreibung und der Reisebestätigung angegebenen Kommunikationsdaten anzuzeigen. Wird die Anzeige schuldhaft unterlassen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Das gilt nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

Die Reiseleitung und die örtliche Agentur sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen. Sie sind jedoch nicht bevollmächtigt, Ansprüche des Reisenden anzuerkennen. Meso Reisen kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine wenigstens gleichwertige Ersatzleistung angeboten wird. Meso Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Liegt Diebstahl oder Beraubung vor, ist umgehend Anzeige beim nächsten Polizeirevier zu erstatten und darüber eine Bestätigung zu verlangen. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, entfallen etwaige Ansprüche.

Die angegebene späteste zulässige Zeit für den Abfertigungsschluss am Schalter der Fluggesellschaft ist unbedingt einzuhalten, da anderenfalls der Anspruch auf Beförderung erlischt.

12. Kündigung des Reisevertrages wegen Reisemangels

Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn ein Mangel vorliegt, der die Reise erheblich beeinträchtigt oder wenn ihm die Reise wegen eines solchen Mangels aus wichtigem, Meso Reisen erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Eine Kündigung ist erst zulässig, wenn Meso Reisen eine ihr vom Reisenden gesetzte angemessene Frist zur Abhilfe hat verstreichen lassen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich oder von Meso Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des reisen gerechtfertigt ist.

Meso Reisen verweist auf die Bestandspflicht gemäß § 651 q BGB, wonach dem Reisenden im Falle des § 651 k Absatz 4 BGB oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewährleisten ist, insbesondere durch

  1. Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung,
  2. Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und
  3. Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten.

Dabei bleibt § 651 k Absatz 3 unberührt.

13. Haftungsbeschränkungen

 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für reisevertragliche Ansprüche wegen Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis des jeweiligen Reisenden beschränkt,

  1. a) ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
  2. b) der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden nur wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die außerhalb der Pauschalreise als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge u.a.) und die in der allgemeinen oder konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

Der Reiseveranstalter kann sich auf eine Haftungsbeschränkung oder einen Haftungsausschluss berufen, der für einen Leistungsträger auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften gegenüber Schadensersatzansprüchen gilt.

14. Verjährung Geltendmachung

Die Ansprüche nach § 651 i Abs. 3 Nr. 2,4 bis 7 BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.

Die Ansprüche des Reisenden — ausgenommen Körperschäden — nach § 651 i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadenersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

15. Verbraucherstreitbeilegung

Meso Reisen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-schlichtungsstelle teil. Meso Reisen weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

16. Angaben zum ausführenden Luftfahrtunternehmen

Gemäß der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität der ausführenden Luftfahrtunternehmen wird Meso Reisen den Reisenden die ausführende Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung angeben. Steht diese bei der Buchung noch nicht fest, wird Meso Reisen dem Reisenden die voraussichtliche

Fluggesellschaft angegeben und den Reisenden informieren, sobald die Identität feststeht. Wechselt die dem Reisenden genannte Fluggesellschaft, wird Meso Reisen den Kunden unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot ist auf folgender Seite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.

17. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Meso Reisen informiert über Pass-Visa- und Gesundheitsvorschriften

Meso Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, selbst dann, wenn der Reisende Meso Reisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Meso Reisen hat eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

18. Versicherungen

Meso Reisen empfiehlt dem Reisenden den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Sofern nicht ausdrücklich in der Ausschreibung eine Reiserücktrittskostenversicherung eingeschlossen ist, empfiehlt Meso Reisen den Abschluss einer solchen Versicherung sowie einer Reiseabbruchversicherung.

19. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Reisenden und Meso Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, mit der Maßgabe, dass falls der Kunde seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2 der Rom-Verordnung - I auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre.

Meso Reisen hat seinen Gerichtsstand in Berlin. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertra­ges ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des Reiseveranstalters.

Für Klagen von Meso Reisen gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Hat dieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland oder ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, wird als Gerichtsstand der Sitz von Meso Reisen vereinbart.

Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, soweit internationale Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, den entgegenstehen.

20. Datenschutz

Meso Reisen GmbH ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbedingten Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b. DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Reise verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass Meso Reisen GmbH nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO auf Grund vor steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt hat.

Das geltende Datenschutzrecht gewährt dem Reisenden gegenüber Meso Reisen GmbH hinsichtlich der Verarbeitung folgende Betroffenenrechte:

Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO,

Recht auf Berichtigung gern. Art. 16 DS-GVO,

Recht auf Löschung gern. Art. 17 DS-GVO,

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gern. 18 DS-GVO,

Recht auf Unterrichtung gern. Art. 19 DS-GVO,

Recht auf Datenübertragbarkeit gern. Art. 20 DS-GVO,

Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gern. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie

Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gern. Art. 77 DS-GVO.

Der Reisende kann sich in Fragen des Datenschutzes an den Datenschutzbeauftragten von Meso Reisen GmbH wenden:

Dr. Stephan Gärtner
StanhopeOne
gaertner@stanhope.de
Tel.: 030 89614237

Veranstalter ist:

Meso Reisen GmbH
Otto-Suhr-Allee 59
10585 Berlin (Charlottenburg)
Tel.: 030 212 34 19 0 Fax.: 030 212 34 19 27
E-Mail: info@meso-berlin.de
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Sa: 10 bis 13 Uhr

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Mo - Fr: 10 - 18 Uhr
Sa nach Vereinbarung

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Nachrichtenbild: Martin Luther King Jr. Kelly Ingram Park By: Patrick Schreiber
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